72.5 Hinrichtung & Folter

Auch wol­len wir uns in Antarien mit schwie­ri­gen Themen, wie der »Todesstrafe« oder »Folter« wid­men. Unabhängig mei­ner per­sön­li­chen Meinung, ge­hö­ren die­se kri­ti­schen Themen zwei­fels­oh­ne in die­se mit­tel­al­ter­li­che Politik. So wur­de das Urteil »Mord« im Mittelalter und in der Antike im­mer mit der Todesstrafe be­ant­wor­tet. Da wir sehr rea­li­täts­nah, düs­ter und be­klem­men­de Atmosphäre er­zeu­gen wol­len, so wer­den wir uns auch hier in die­se Richtung be­we­gen. Dabei wer­den ins­be­son­de­re die Hinrichtungsmethoden in ih­rer Bedeutung und in der Art des Verbrechens, sich be­grün­den. So wird die »Enthauptung« auf dem Marktplatz, ins­be­son­de­re nach dem »Verbrechenskatalog« für Ahndungen von »Fälschern« von Münzen, Siegeln und Zertifikaten, wie Berufsurkunden, bei »Vergewaltigung«, »Blutschande« und »Bigamie« geahndet.

Core Engine Modul: Antares Criminal Justice Methods (A/CJM)

Abbildung 72.3: Integral Component (Core): Antares Criminal Justice Methods (A/CJM)

In die­sem Zusammenhang möch­te ich die gleich­ge­schlecht­li­che Liebe und Sexualität mit er­wäh­nen. Gerade in Hinblick auf die »Antike«, so stell­te dies durch ih­re »Dichotomie«, die sel­ten ein kul­tu­rel­les oder so­zia­les Problem dar. Viele Überlieferungen spre­chen von ei­nem »prä­his­to­risch be­grün­de­tem kul­tu­rel­lem Paradoxon«. Erst mit dem fort­schrei­ten­den Mittelalter, be­gann durch kirch­li­chen Einfluss die Stigmatisierung und hier­aus das Verlangen, die­ses zu ei­nem öf­fent­li­chem Interesse her­an­wach­sen zu lassen.

Das po­li­ti­sche Interesseschürte un­auf­halt­sam die Affinität zur Kirche, um so dies mit dem Ziel der Sittenwidrigkeit, der spä­te­ren Homosexualität un­ter Todesstrafe stel­len zu kön­nen. So will »Antares Open World« auch die­ses Thema an­ge­hen, um im Spiel für die »Menschenrechte« auf glo­ba­ler Ebene un­se­rer Welt für mehr Akzeptanz, Toleranz und Nächstenliebe zu kämp­fen. Als wei­te­re Form der Vollstreckung sol­len für Ehebrecher Möglichkeiten von Pranger, Folter und Tod spie­le­ri­sche Möglichkeiten eta­bliert wer­den. Das öf­fent­li­che zur Schau stel­len, von ge­pei­nig­ten Mördern, Verbrechern und Schindern, sol­len hier­bei der Unterhaltung des Pöbels die­nen, als auch als Abschreckung an das ge­mei­ne Volk dien­lich sein.

Weitere Vollstreckungen sind Verbrennungen auf dem Scheiterhaufen für Blasphemiker, Ketzer und Hexen. Im wei­te­rem Repertoire, so kön­nen die Spieler je nach Strafmaß noch zwi­schen »Erhängen«, »Rädern«, »Vierteilen« oder »Ertränken« wäh­len. Dabei wer­den ge­ra­de im Metagaming, Urteilssprüche für »Landesverrat« und »Verschwörung« un­miss­ver­ständ­lich aus­fal­len. So kön­nen aber auch »Verstümmelungen«, »Augenblendungen«, »Finger, Ohren und Zungenbeschneidungen«, als auch das ty­pi­sche »Handabschlagen« für Diebe als Strafmaß in Betracht ge­zo­gen werden.

Um die be­son­de­re Nachhaltigkeit ei­nes ab­scheu­li­chen Verbrechens zu de­mons­trie­ren, wird die Mechanik auch die Verwesung in der Öffentlichkeit, die­se zur Schau stel­len kön­nen. So kön­nen die nächs­ten Angehörigen, als auch die Bevölkerung des Dorfes, die Verwesung mit Beginn der Exekution ge­nau be­ob­ach­ten. Bei min­der­wer­ti­gen Delikten kom­men ant­a­ria­ni­sche »Betzekämmerchen« zum Einsatz. Dabei han­delt es sich um öf­fent­lich zu­gäng­li­che Räume in ei­nem spe­zi­ell kon­stru­ier­tem Gebäude des Dorfes. So kön­nen auf Spot ba­sie­ren­de Maßnahmen, die Zurschaustellung des Delinquenten, als ent­eh­ren­de Strafe zeit­lich ver­büßt werden.

Dabei kön­nen die Besucher die Merkmale die­ser Charaktere in ih­rem Katalog zur Sicherung des Allgemeinwohles vgl. »Musterkennung von Individuen« bin­den. Ich er­in­ne­re in die­sem Zusammenhang noch­mals an die Logik so­zia­les Gefüge &Kommunikation, wel­ches über die »Verhaltenssequenzen« Bindungen so­zi­al as­so­zi­iert spei­chern kann. Um die Logik der »spon­ta­nen« und »ziel­ori­en­tier­ten« Begegnung fort­zu­füh­ren, ich schrieb im Letzen Absatz ». ., wird Dich Dein Gegenüber so­zi­al auf ei­nem (sei­nem) Muster bin­den« So kön­nen wir nun, im Bereich der »Wiedererkennung von ge­spei­cher­ten Mustern« fortführen.

Nach die­sem Auffinden von »Merkmale der Erkennung«, als Beweis zur Intervenierung von Trugschlüssen, Kriminalitäten und Scharlatanen (Fraud Detection), soll­te ei­ne er­kann­te Gefahr in künf­ti­gen Szenerien, durch Updates der ei­ge­nen »Crime Database«, der am Pranger ge­stell­ten Verbrecher, wie hel­le Lichter am Horizont jed­we­der Warnung erwecken.