81.11 Leitwährung

Alle die für die­sen Handel not­wen­di­ge Sicherungen der Gewährleistung, er­fol­gen über die Etablierung ein oder meh­re­rer »Leitwährungen«. Entsprechende Wechselkurse zu an­de­ren Währungen an­de­rer »Affiliated Companys« vgl. »Siedlungen«, »Dörfer«, »Städte«, »Metropole«, sol­len künf­tig über das Modell der »Antares Foreign Exchange«, ab­ge­bil­det werden.