72.2 Kodifizierungen durch ein spielinternes Menschenrechtskonsortium

Die »Kodifizierung« liegt hier auf ein spiel­in­ter­nes Menschenrechtskonsortium, als Vertretung be­wert­ba­rer Missetaten, die durch Folter, Mord und dem Recht auf Schutz vor will­kür­li­cher Inhaftierung im all­ge­mei­nen un­ter dem Aspekt von »Fraud Detection«, die­se Rechtsprechungen, nor­mie­ren zu kön­nen. Die so eta­blier­te ant­a­ria­ni­sche »Rechtsnorm« ge­gen die »Verbrechen ge­gen die Menschlichkeit«, bil­den so die Basis auch »Sanktionen« und »Embargos«, ge­gen die gän­gi­ge Praxen von »Forced Disappearance« aus­spre­chen zu können.

Grundsätzlich kann ei­ne »Spielstrafe« nur auf ei­nen Charakter (Körper) ver­han­gen wer­den, die Seele vgl. »Bewusstsein & Seele« bleibt da­bei gänz­lich un­be­rührt. Dies be­deu­tet je­doch aber nicht, dass ei­ne Seele nicht in Gefangenschaft ge­ra­ten kön­ne. So sind die ver­äch­te­ten »Soulhunters« da­für be­kannt, Seelen an­de­rer Spieler sich zu be­rau­ben. Die Mächtigkeit die­ser Praxis wur­de be­reits an­de­rer Stelle vgl. »Charakter Management« im Manuskript behandelt.