72.1 Habeas Corpus

Beschäftigen wir uns nun je­doch mit den Spielinhalten, dem Konzept zur »ant­a­ria­ni­schen Rechtsprechung«. Jeder »Haftbefehl« in Antarien, ob­liegt ei­ner spe­zi­fi­schen »Beschuldigung«. So gilt eben­so die »Habeas Corpus« Garantie, wel­che durch die zu über­set­zen­den la­tei­ni­schen Wörter mit »du sollst den Körper ha­ben«, ei­nes je­den of­fi­zi­el­len Haftbefehls ih­re Einleitung mit den Worten »ha­be­as cor­pus ad­sub­ji­ci­en­dum« fin­den müs­sen. Ich spre­che hier von »of­fi­zi­el­len Haftbefehlen«, da die ant­a­ria­ni­sche Rechtsprechung je nach ter­ri­to­ria­ler Herrschaft, ei­ne ver­erb­ba­re Diversifikation auf­wei­sen kann. So kön­nen in von Spielern re­gier­ten Arealen, die Maßnahmenkataloge auf Basis der dort herr­schen­den Akzeptanz durch­aus völ­lig an­de­ren Charakter auf­wei­sen. So kann ein gnä­di­ger Herrscher an­de­re Gesetze sei­nes Landes und Territoriums aus­ru­fen, so­lan­ge er da­bei sei­ne Bevölkerung Mitsprache bei­mes­sen möch­te. Ebenso denk­bar­sind dik­ta­to­ri­sche Verhältnisse, in de­nen die Machtpolitik auf Basis von Gewalt, Angst und Unterdrückung ba­sie­ren. Die »Politik des Landes«, hier die kon­trol­lier­ten Spielareale vgl. »Procedural World Generation (PWG)«, ist da­bei maß­geb­li­cher Garant für des­sen Erfolgspolitik und Umsetzung der ter­ri­to­ria­len Rechtsprechung auf Basis der ant­a­ria­ni­schen Gesetze. So lei­ten sich die Habeas Corpus Garantien von des­sen Recht, Verhafteter auf un­ver­züg­li­che Haftprüfung. Die Einhaltung die­ser ant­a­ria­ni­schen Gesetze, so­wie des­sen Umsetzung vie­ler wei­te­rer Garantien, macht ein Land des durch Spieler re­gier­tes Areal, zu ei­nem Rechtsstaat. So kann eben­so ein Spieler auf die ant­a­ria­ni­sche Gerichtsbarkeit hof­fen, soll­te er in sol­chen an­ge­glie­der­ten Spielarealen ver­haf­tet wer­den. Die Souveränität spielt da­bei ei­ne ent­schei­den­de Rolle, in wie weit Ländereien an­nek­tiert wur­den. Ein Spieler soll­te wohl Spielareale mei­den, in de­nen nicht auf ei­ne ant­a­ria­ni­sche Rechtspolitik zu­rück ge­grif­fen wird. Der Kompromiss ei­nen wei­te­ren Weg rei­sen zu müs­sen, scheint wie­der­um dem Konsequentialismus schul­dig zu bleiben.

Eine Risikobewertung vgl. »Sicherheitsbewertungen& Spionage«, ein Scouten des zu be­rei­sen­den Gebietes kann durch­aus hilf­reich sein, sich vor Haftbefehlen zu ent­zie­hen. Je nach Schwere der zu be­kla­gen­den Vergehen, kann es je­doch na­he­zu un­mög­lich wer­den, sich der Rechtsprechung zu ent­zie­hen. Das Vorrecht Charaktere of­fi­zi­ell fest­neh­men zu las­sen (Akkreditierung), ob­liegt da­bei dem König des je­wei­li­gem Territoriums, als auch sei­nen Adjutanten, wel­che im Auftrag des Königs die­se Befehle voll­zie­hen dür­fen. In die­sem Fall die ant­a­ria­ni­sche Garde, die Protektoren Antariens. Ebenso ist es Spielern mög­lich, in die Rolle von Protektoren in Erscheinung zu tre­ten, spä­ter da­zu aber mehr. Eine wei­te­re Möglichkeit Charaktere fest­zu­hal­ten, be­steht dar­in sie um ein »Zeugnis« ab­zu­ver­lan­gen. Die ein­lei­ten­den Worte »ha­be­as cor­pus ad testi­fi­can­dum« sind hier­für not­wen­dig. Je nach Interpretation, lässt die­ses mäch­ti­ge Instrument so man­chen König kor­rum­pie­ren, hier zum Beispiel auf des­sen Basis »Schutzgeld« zu er­pres­sen, und bei Weigerung von Zahlungen, die Androhung von Gefängnis aus­zu­spre­chen. Spielerische Gegenmaßnahmen kön­nen durch po­li­ti­sche Reglementierungen er­wirkt wer­den, so dann Verhaftungen nur noch mit an­ge­mes­se­ner Begründung, voll­zie­hen zu dür­fen. Dem in­tri­gen­rei­chen und herr­schen­den Spieler, wer­den be­stimmt bald recht­li­che Schlupflöcher be­kannt wer­den, um »will­kür­li­che Festnahmen«, wie­der be­grün­den zu kön­nen. So könn­ten die Gegner wie­der­um in Gebiete au­ßer­halb des Einflusses die­ser Politik ge­bracht wer­den, in de­nen die­se Einschränkungen nicht gel­ten. Die Mannigfaltigkeit in Ausübung von Herrschaft, soll ein ge­wal­ti­ges Potential an »Intrigennetzwerke«, »Vetternwirtschaft«, die »Umgehung gel­ten­der Gesetze«, »Menschenjagd«, als auch ein an­ge­mes­se­nes »Kopfgeldsystem« be­grün­den kön­nen. Ebenso wird da­bei der Vollzug durch die ant­a­ria­ni­schen Protektoren über­wacht, hier­bei Verletzungen der Verfügungsgewalt, emp­find­li­che Strafen ge­gen­über Machthabern aus­ge­spro­chen wer­den können.