81.2.13 Fiduziarischer Selbsteintritt

Offiziell und da­mit ver­bind­lich wird der Handel al­ler­dings erst, nach­dem die »Trading Cards« an die zu­stän­di­ge Abrechnungsstelle der »ATQE« dem »Antares Clearinghouse« (A/CH) wei­ter­ge­lei­tet wur­den und die­se sich von der Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit des Handels über­zeu­gen konn­te. Anschließend über­nimmt die Antares Clearing (Institution im Spiel), nach­träg­lich fi­du­zia­risch die Marktgegenseite durch Selbsteintritt. Damit ist die Antares Clearing nun­mehr (auch recht­lich im Spiel) der di­rek­te Käufer für die vom Bauern(Charakter) aus »Larum« ein­ge­lei­te­te Verkaufsposition und nimmt gleich­zei­tig die di­rek­te Gegenposition als Verkäufer ein für die vom ori­gi­nä­ren Käufer des »HRX Vertrages« aus »Karim« in­iti­ier­te Kaufposition. Die ur­sprüng­li­chen Parteien blei­ben so zwi­schen ein­an­der voll­kom­men anonym.